Psychotherapeutenkammer Bayern

Landesausschuss: 36 freie Sitze für die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Bayern

26. September 2016 - Anfang September 2016 hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern die neuen Planungsblätter für die ambulante psychotherapeutische und ärztliche Versorgung in Bayern veröffentlicht. Mit Stand 25.8.2016 gibt es in Bayern noch 36 freie Sitze im Bereich der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, davon 10 für Psychologische Psychotherapeut/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen.

Für die Planungsbereiche Kreisregion Amberg /Amberg-Sulzbach (Versorgungsgrad 110,9 %), Kreisregion Coburg (Versorgungsgrad 111,6 %), Landkreis Dillingen (Versorgungsgrad 111,7 %) und Kreisregion Weiden i. d. Oberpfalz / Neustadt a. d. Waldnaab (Versorgungsgrad 110,7 %) hat der Landesausschuss Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Partiell entsperrt wurden für Psychotherapeut/innen die vier Planungsbereiche Landkreis Donau-Ries (Versorgungsgrad 107,2 %), Landkreis Eichstätt (Versorgungsgrad 103,6 %), Stadtkreis Ingolstadt (Versorgungsgrad 109,9 %) und Landkreis Kelheim (Versorgungsgrad 108,9 %). In diesen vier Planungsbereichen gibt es insgesamt drei Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeut/innen.

In welchen Planungsbereichen es darüber hinaus Niederlassungsmöglichkeiten gibt, finden Sie in der unten stehenden pdf-Datei zum Herunterladen.

Die vom Landesausschuss alle sechs Monate neu berechneten Versorgungsgrade spiegeln weiterhin nicht den tatsächlichen psychotherapeutischen Versorgungsbedarf wider. Im Rahmen des am 1.8.2015 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-VSG) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag erhalten, mit Wirkung zum 1.1.2017 die Bedarfsplanung bedarfsgerechter und insbesondere kleinräumiger neu zu regeln. Es bleibt abzuwarten, wie diese Regelungen aussehen und ob diese tatsächlich die psychotherapeutische Versorgung verbessern werden.

Wenn Sie sich auf einen der aktuell freien Sitze bewerben wollen, wenden Sie sich bitte an die Präsenzberater der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) für die jeweiligen Bezirke und Zulassungsbereiche. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bewerbungsfristen. Weitere wichtige Informationen wie z. B. Bewerbungsmodalitäten und Antragsformulare finden Sie auf der Website der KVB.
 

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